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Grundversorgung

Die Grundversorgung ist die allgemeine Versorgung mit Strom, die gesetzlich im EnWG und in der StromGVV geregelt ist. Der zuständige Grundversorger stellt sicher, dass alle im Grundversorgungsgebiet mit Energie versorgt werden. Die Gemeindewerke Südpfalz sind gemäß § 36 EnWG in den Bereichen Strom und Gas in Rülzheim und Hördt Grundversorger.Wenn Sie sich nicht aktiv für einen Stromvertrag entscheiden, beliefern wir Sie mit Energie im Rahmen der Grundversorgung.

Ersatzversorgung

Die Ersatzversorgung stellt Ihre Versorgung mit Energie sicher, z. B. wenn Ihr Energielieferant das Recht zur Nutzung des Versorgungsnetzes verliert. In diesem Fall kommt automatisch die Ersatzversorgung zum Tragen und der zuständige Grundversorger beliefert Sie mit Energie. Für drei Monate ihr Ihre Versorgung so sichergestellt. Schließen Sie in diesem Zeitraum keinen neuen Energieliefervertrag ab, erfolgt die weitere Belieferung in der Grundversorgung. 

Nachweis für Wiederkäufer von Erdgas und/oder Elektrizität für Zwecke der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers
Wiederverkäufernachweis bis 22.07.2027

Stromkennzeichnung

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