Antworten auf häufig gestellte Fragen
Auf dieser Seite beantworten wir häufig gestellte Fragen.
Gerne können Sie uns zu Ihren Anliegen auch telefonisch, per Mail oder vor Ort im Kundenzentrum kontaktieren.
Daten bei Einzug
- Geschätzte Verbrauchsmenge pro Jahr (in kWh)
- Neue Adresse
- Zählernummer der neuen Adresse
- Datum der Schlüsselübergabe (= Ablesedatum)
- Zählerstände am Tag der Schlüsselübergabe für die neue Wohnung
Daten bei Umzug
- Vertragskontonummer
- Bisherige und neue Adresse
- Zählernummer der bisherigen und der neuen Adresse
- Datum der Schlüsselübergaben (= Ablesedatum)
- Zählerstände am Tag der Schlüsselübergabe für die bisherige und die neue Wohnung
Daten bei Auszug
- Vertragskontonummer
- Bisherige Adresse
- Zählernummer der bisherigen Adresse
- Datum der Schlüsselübergabe (= Ablesedatum)
- Zählerstände am Tag der Schlüsselübergabe für die bisherige Wohnung
- Name der Nachmieter oder Eigentümer
Am einfachsten melden Sie Ihren Umzug über unseren Umzugsservice auf unserer Homepage. Gerne können Sie uns Ihren Umzug auch telefonisch oder per Mail mitteilen. Bitte nennen Sie uns hierzu alle notwendigen Daten, wie aufgeführt unter "Welche Daten muss ich bei einem Umzug angeben?"
Der Abschlag verteilt den erwarteten jährlichen Rechnungsbetrag auf monatliche Abschläge - in der Regel auf 11 Monate. Die Höhe des Abschlags hängt von vier Faktoren ab:
- durchschnittlicher zu erwartenden Jahresverbrauch
- Länge des Abrechnungszeitraumes
- aktuell gültige Preise
- jahreszeitliche Verbrauchsschwankungen
Berechnung:
Zu erwartender Verbrauch bis zum nächsten planmäßigen Ablesezeitpunkt
* aktueller Arbeitspreis (brutto)
+ Jahres-, Grundpreis (brutto)
÷ Monate bis zur nächsten Abrechnung
= gleichbleibender monatlicher Abschlag
Als gesetzlich bestimmter Grund- und Ersatzversorger stellen wir in unserem Versorgungsgebiet eine dauerhafte Energieversorgung sicher. Daher kommt automatisch ein Grundversorgungsvertrag zu Stande, sollten Sie keinen anderen Tarif bei uns buchen. Gerne beraten wir Sie bei der Wahl des richten Energietarifs.
Nein,
die Versorgung wird auf Grund eines Mieterwechsels nicht unterbrochen. Eins ist dennoch wichtig, dass Sie sich für die Energieversorgung bei uns anmelden, sodass eine Abgrenzung des verbrauchten Stroms zwischen Ihnen und dem Vor- oder Vermieter gewährleistet ist.
Ja,
Sie können uns Ihren Nachmieter gerne melden. Sollte Ihnen der Name des Nachmieters nicht bekannt sein, teilen Sie uns bitte den Namen des Eigentümers der Wohnung mit.
Sie ziehen innerhalb von Rülzheim oder Hördt um? Dann können Sie Ihren Vertrag ganz einfach mitnehmen. Nutzen Sie hier einfach unseren Umzugsservice.
Sie ziehen außerhalb der Verbandsgemeinde um? Gerne prüfen wir, ob wir Ihnen einen Tarif anbieten können.
Kommen Sie einfach uns zu.
Ihr Zähler befindet sich entweder im Keller, im Treppenhaus oder direkt in Ihrer Wohnung. Die Zählernummer finden Sie auf dem Zähler oder im Übergabeprotokoll. Zur Hilfe beim Ablesen finden Sie hier eine Anleitung.
Wenn Sie Ihren Auszug nicht melden, läuft Ihr Liefervertrag weiter. Melden Sie uns daher bitte Ihren Umzug spätestens 4 Wochen nach Umzugstermin.
Achtung: Bei intelligenten Messsystemen ist eine nachträgliche Umzugsmeldung nicht möglich. Bitte melden Sie uns in diesem Fall Ihren Umzug rechtzeitig, im Idealfall 4 Wochen vorher.